Künstliche Intelligenz- Rechtliche Fragen und Antworten

Seit geraumer Zeit ist der KI- ChatBot ChatGPT von OpenAI mitsamt den korrespondierenden “machine-learning”- Algorithmen Stable Diffusion, Midjourney sowie auch DALL-E für die Erstellung von Texten und Bildern in aller Munde. Wie sieht es rechtlich aus? Wir möchten heute über künstliche Intelligenz, sowie über rechtliche Fragen und Antworten reden.

Künstliche Intelligenz und die rechtliche Fragen und Antworten

Die künstliche Intelligenz ( KI ) hat in den letzten Jahren technologisch massive Fortschritte gemacht. Noch vor geraumer Zeit war (teil)autonomes Autofahren bzw. maschinelles Lernen undenkbar. Mittlerweile jedoch sind die Einsatzgebiete vielfältig und die Möglichkeiten erweitern sich. Insbesondere seit dem Vorantreiben der Digitalisierung beinahe täglich.    Rechtlich gesehen ist vorab abzuklären, ob KI bzw. Artificial Intelligence (AI ) überhaupt legal ist. Kurz gesagt: Ja! Basierend auf einer EU- Richtlinie aus 2019, darf Text- und Data- Mining ( darunter fällt auch die Verarbeitung von Audio- und Bilddateien) betrieben werden. Heruntergebrochen heißt das, dass mithilfe von ” machine- learning”- Anwendungen auch für kommerzielle Zwecke Daten gesammelt werden dürfen, um daraus zum Beispiel neue Werke zu schaffen. Die Grenzen zum Einsatz finden sich im Urheberrecht.

Die EU und der AI- Act


Als kurzer Sidestep dürfen wir noch anmerken. Die Europäische Kommission bereits im April 2021 einen Entwurf einer Verordnung zur Regulierung der KI ( kurz AI-Act ) vorgelegt hat und daher wird es in naher Zukunft wohl eine gesetzliche Regulierung geben, die KI in “Risikoklassen” einteilt. Der bisher vorliegende EU- Vorschlag klassifiziert KI in “inakzeptable Risiken ” bis hin zu vollkommen “erlaubten Risiken “. Wobei hier jeweils müssen wir unterschieden, ob der Einsatz der KI unter Auflagen erlaubt wird oder vollkommen unproblematisch ist. Wesentlich ist, dass die EU sehr differenziert vorgeht und den Einsatz von KI dort verbietet , wo es zu einem Eingriff in die Sicherheit bzw. die Grundrechte der Menschen kommen kann. So ist etwa ein KI- System mit biometrischer Identifizierung zur Strafverfolgung an öffentlichen Orten ausgeschlossen.

Künstliche Intelligenz und rechtliche Fragen und Antworten

Wer ist der Urheber der Ergebnisse der KI?


Gleich vorweg, die erste der aufgeworfenen Fragen können wir aktuell faktisch eigentlich noch nicht rechtssicher beantworten. Urheberrecht folgt grundsätzlich dem Schöpferprinzip, im Mittelpunkt des Urheberrechts steht der kreative Schöpfungsprozess einer natürlichen Person. Die Voraussetzung für das Vorliegen eines urheberrechtlich schutzfähigen Werkes liegt in der “eigentümlichen geistigen Schöpfung “. So gesehen unterliegen rein technisch bedingte Erzeugnisse eigentlich nicht dem Urheberrecht. Daher kann ein urheberrechtlicher Schutz des Produktes der KI-Anwendung womöglich nur dann in Betracht kommen, wenn der Bediener der KI-Anwendung selbige als reines Werkzeug einsetzt. Natürlich auch zuvor vom Menschen ein urheberrechtlicher Schöpfungsakt gesetzt wurde. Inwiefern dies schlussendlich tatsächlich der Fall ist, muss jeweils geprüft und genau hinterfragt werden. Eine Rechtsprechung der Gerichte hierüber liegt jedenfalls noch nicht vor.

Verstößt die KI beim “machine- learning” gegen Urheberrechte?

Diese Frage lässt sich ein wenig leichter beantworten. Die bisherigen KU- Anwendungen basieren grundsätzlich auf “machine- learning”- Algorithmen. Das bedeutet einfach gesagt, dass die KI nicht wirklich etwas “Neues” generieren kann. Sie hat basierend auf den im Internet vorhandenen Informationen, Texten, Bildern, Eingaben der Bediener etc. ein Ergebnis bzw. Produkt erzeugt. Die KI lernt mit jeder Anwendung und “Fütterung ” von weiteren Informationen dazu. Faktisch ist es aber so, dass die aktuell im Internet einsehbaren Informationen, Texte aber auch Bilder etc. mit anderen Worten aus der Hand eines Menschen stammen.

Wem gehören die von ChatGPT generierten Texte?


Hier gibt es aus urheberrechtlicher Sicht eigentlich noch keine rechtssicheren Antworten. Wenn man ChatGPT jedoch selbst die Frage stellt, wem die Rechte an den Inhalten gehören, die mit ChatGPT hergestellt werden, beantwortet die KI die Frage ganz eindeutig: “Die Rechte an den Inhalten, die ich liefere, gehören OpenAI, dem Unternehmen, das mich trainiert hat”. Die Antwort ist jedoch insofern irritierend, da es sich bei dem von ChatGPT produzierten Text ja um ein generisches Erzeugnis einer Maschine handelt. So können wir im Umkehrschluss sagen, dass durch das “Trainieren durch OpenAI” eigentlich kein Schöpfungsprozess am Ergebnis vorliegt. Wie bereits ausgeführt, wird es daher wohl Aufgabe der Gerichte sein, Klarheit darüber zu schaffen, wie die Produkte der KI urheberrechtlich einzuordnen sind. Im Zweifel sollte man- vorerst- nach wie vor auf die kreative Köpfe der Kreativbranche setzen und beim Einsatz von KI- basierten Ergebnissen mit Bedacht vorgehen.

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